Kostenübernahme
Rechtsschutzversicherung
Möglicherweise trägt Ihre Versicherung die Anwaltskosten
Abrechnung über jede Rechtsschutzversicherung
Als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragener Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich berechtigt, Mandate über jede Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, ist es daher möglich, dass diese meine Aufwände – ganz oder teilweise – übernimmt.
Was unter Juristinnen und Juristen selbstverständlich ist, ist der Mandantschaft oft nicht bewusst: Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten einer anwaltlichen Vertretung decken. Es lohnt sich deshalb, dies vor oder zu Beginn eines Mandats zu prüfen.
Freie Anwaltswahl
In vielen Fällen – insbesondere bei gerichtlichen und aussergerichtlichen Streitigkeiten – besteht die sogenannte freie Anwaltswahl. Sie können mich somit als Ihre Rechtsvertretung bezeichnen, auch wenn Ihre Versicherung über einen eigenen Rechtsdienst verfügt. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von Ihrer Police, dem versicherten Bereich und dem konkreten Fall ab.
Gerne kläre ich das für Sie ab
Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern: Gerne nehme ich die Abklärungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – namentlich die Deckungsanfrage und das Einholen einer Kostengutsprache – direkt für Sie vor. Für weitere Informationen oder eine unverbindliche erste Einschätzung erreichen Sie mich jederzeit.
Halten Sie für die Abklärung nach Möglichkeit Ihre Policennummer und die Versicherungsunterlagen bereit.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Zusicherung einer Kostenübernahme dar. Massgebend sind stets die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice.
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