Die wichtigsten Fristen im Überblick
| Wer | Situation | Frist | Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen |
|---|---|---|---|
| Betriebene Person | Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten und bestreiten die Forderung | 10 Tage ab Zustellung: Rechtsvorschlag erheben (Art. 74 Abs. 1 SchKG) | Der Gläubiger kann die Betreibung fortsetzen; es droht die Pfändung. |
| Betriebene Person | Das Gericht hat die provisorische Rechtsöffnung erteilt | 20 Tage: Klage gegen die Forderung (Aberkennungsklage) (Art. 83 Abs. 2 SchKG) | Die Rechtsöffnung wird definitiv; der Gläubiger kann weiter betreiben. |
| Gläubiger | Sie haben betrieben, der Schuldner zahlt nicht | Fortsetzung innert 1 Jahr seit Zustellung des Zahlungsbefehls verlangen (Art. 88 Abs. 2 SchKG) | Die Betreibung erlischt; Sie müssen neu beginnen. |
| Beide | Das Betreibungsamt hat falsch gehandelt (z. B. Existenzminimum falsch berechnet) | 10 Tage: Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (Art. 17 Abs. 2 SchKG) | Die Verfügung des Amts bleibt bestehen. |
Häufige Fragen
Was ist ein Zahlungsbefehl – muss ich jetzt zahlen?
Nicht unbedingt. Der Zahlungsbefehl klingt nach einem behördlichen Befehl, ist es aber nicht im eigentlichen Sinn. Jede Person kann beim Betreibungsamt eine Betreibung gegen eine andere Person einleiten, ohne zu beweisen, dass ihr das Geld zusteht. Das Amt prüft das nicht, sondern stellt den Zahlungsbefehl einfach zu. Er sagt also nur: Jemand behauptet, Sie schulden ihm Geld.
Beispiel: Ein Handwerker, mit dessen Arbeit Sie nicht zufrieden waren, betreibt Sie für seine volle Rechnung. Ob er den Betrag wirklich zugute hat, entscheidet nicht das Betreibungsamt, sondern im Streitfall ein Gericht.
Was ist ein Rechtsvorschlag, und wie erhebe ich ihn?
Mit dem Rechtsvorschlag erklären Sie: «Ich bestreite diese Forderung.» Damit wird die Betreibung sofort gestoppt. Der Rechtsvorschlag ist einfach:
- Innert 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls (Art. 74 Abs. 1 SchKG).
- Mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt, oder direkt bei der Übergabe gegenüber dem Postboten bzw. Weibel.
- Ohne Begründung (Art. 75 Abs. 1 SchKG) und ohne Kosten.
- Bestreiten Sie nur einen Teil, geben Sie den bestrittenen Betrag an (Art. 74 Abs. 2 SchKG).
Nach dem Rechtsvorschlag ist der Gläubiger am Zug: Er muss vor Gericht beweisen, dass ihm das Geld zusteht. Ich vertrete Sie im anschliessenden Rechtsöffnungs- oder Gerichtsverfahren und prüfe mit Ihnen, ob ein Vergleich sinnvoller ist.
Die Betreibung ist unberechtigt. Wie werde ich den Eintrag los?
Eine Betreibung erscheint im Betreibungsregisterauszug, den Vermieter oder Arbeitgeber oft verlangen. Haben Sie Rechtsvorschlag erhoben, können Sie nach drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr gezeigt wird. Das Amt gibt dem Gläubiger 20 Tage Zeit, nachzuweisen, dass er gerichtlich gegen Ihren Rechtsvorschlag vorgeht; tut er das nicht, verschwindet die Betreibung aus dem Auszug (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG). Seit 1. Januar 2026 ist dieses Gesuch während der ganzen Dauer des Einsichtsrechts Dritter möglich, also bis fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens (Änderung des SchKG vom 21. März 2025, AS 2025 522). Gerne stelle ich das Gesuch für Sie oder gehe gerichtlich gegen eine unberechtigte Betreibung vor (Art. 85a SchKG).
Ich bin Gläubiger. Wie komme ich zu meinem Geld?
- Betreibung einleiten: Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einreichen und die Gebühr vorschiessen (Art. 46 Abs. 1, 67 und 68 SchKG).
- Rechtsvorschlag beseitigen: Haben Sie ein Urteil, erhalten Sie in einem raschen Verfahren die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 SchKG). Haben Sie eine unterschriebene Schuldanerkennung, etwa einen Vertrag oder einen Schuldschein, die provisorische (Art. 82 SchKG). Ohne solche Dokumente braucht es eine ordentliche Klage (Art. 79 SchKG).
- Fortsetzung verlangen: Danach folgt bei Privatpersonen die Pfändung, bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern der Konkurs (Art. 39 SchKG). Achten Sie auf die Frist von einem Jahr.
Welcher Weg am schnellsten zum Ziel führt, hängt stark von Ihren Unterlagen ab. Ich übernehme für Sie das ganze Inkasso – vom Betreibungsbegehren über die Rechtsöffnung bis zur Pfändung.
Was passiert bei einer Pfändung?
Das Betreibungsamt pfändet Lohn, Konten oder Wertgegenstände. Was Sie und Ihre Familie zum Leben unbedingt brauchen, das sogenannte Existenzminimum, bleibt Ihnen (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Reicht das Gepfändete nicht, erhält der Gläubiger für den Rest einen Verlustschein (Art. 149 SchKG). Mit diesem kann er später erneut betreiben.
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